Neues Qualitätssicherungsrahmengesetz in Österreich beschlossen

08.07.2011: Zur Neuregelung des Qualitätssicherungssystems wurde im Juli 2011 das neue „Qualitätssicherungsrahmengesetz – QSRG“ beschlossen.

31. August 2011

08.07.2011: Zur Neuregelung des Qualitätssicherungssystems wurde im Juli 2011 das neue „Qualitätssicherungsrahmengesetz – QSRG“ beschlossen.

Es handelt sich hier um ein „Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG) und ein Bundesgesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) erlassen werden sowie das Fachhochschul-Studiengesetz (FGStG), das Bildungsdokumentationsgesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz und das MTD-Gesetz geändert werden“.1

Im Rahmen dieses Gesetzes, welches am 1. März 2012 in Kraft tritt, werden Verfahren zur Qualitätssicherung und ihre Rahmenbedingungen für das Hochschulwesen festgelegt, wozu auch eine neue sektorenübergreifende Einrichtung zur externen Qualitätssicherung des Hochschulwesens in Form der „Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria“ (AQAA) geschaffen wird.

Unter Berücksichtigung der neuen rechtlichen Regelungen stehen die MitarbeiterInnen von 3s gerne im Rahmen der externen und internen Qualitätssicherung von Fachhochschulen, Universitäten und Privatuniversitäten mit ihren Kompetenzen zur Verfügung – sowohl fallweise, z.B. bei der einmaligen Erstellung von Analysen zu Bedarf und Akzeptanz bestehender oder geplanter Studiengänge, als auch im Rahmen eines dauerhaften und umfassenden Qualitätsmonitorings.
 

1 Vgl. BGBl I. Nr. 74/2011, online: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2011_I_74/BGBLA_2011_I_74.pdf.